Angeln ist heute in
Deutschland ein Hobby und dient nur nachrangig der
Ernährung. Das Angeln ist naturverbunden und dient
dem Schutz der Gewässer, Seen und der Fischbestände
und wird maßgeblich von Angelvereinen getragen.
Zur Ausübung benötigt
man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere:
einen gültigen Fischereischein;
diesen erhält man bei vorhandenem Sachkundenachweis, das kann
die bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt
sein, auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren
Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig
vom Bundesland).
einen Fischereierlaubnisschein
/ Gewässerschein; dieser wird vom Fischereirechtinhaber
ausgestellt.
Bezugsstellen für den
Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) erhalten Sie bei: